Geldauflagen, die der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt von Strafgerichten, Staats- und Amtsanwaltschaften sowie Finanzämtern zugewiesen werden, unterstützen unsere Arbeit zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.
Bitte unterstützen auch Sie unsere Arbeit mit der Zuweisung von Geldauflagen!
Die Zoologische Gesellschaft Frankfurt ist als gemeinnützige Organisation anerkannt. Sie ist in allen Oberlandesgericht-Bezirken in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in die Liste der gemeinnützigen Organisationen aufgenommen. Wir informieren transparent in unserem Jahresbericht.
Konto für Geldauflagen
DE25 5001 0060 0005 1156 08
BIC: PBNKDEFF
- Wir führen ein separates Konto für Geldauflagen.
- Es werden keine Spenden- oder Zuwendungsbestätigungen ausgestellt.
- Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir aktuell an die zuweisende Stelle.
- Wir informieren zu Beginn des Jahres die Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften über die Höhe der zugewiesenen und eingegangenen Geldauflagen.
- Wir setzen Geldauflagen ausschließlich für die in der Satzung genannten Zwecke ein.
Wir stellen gerne Aufkleber mit unserem Geldauflagenkonto sowie Zahlscheinvordrucke oder Akteneinleger zur Verfügung.
Besonders die Wilderei in Afrika stellt uns vor extreme Herausforderungen. Hier geht es nicht nur um den Schutz der Elefanten und Nashörner, sondern auch um die Bekämpfung internationaler Kriminalität und die Stabilisierung der Gesellschaft. Unsere Arbeit reicht vom Training der Ranger und deren Ausrüstung über die Erstellung von Sicherheitsplänen bis hin zu Forcierung der Strafverfolgung in den Projektländern. Hier arbeiten wir eng mit Nationalparkbehörden, Polizei und Justiz zusammen.
Sonja Steiger
Tel: 069 – 94 34 46 17
E-Mail: geldauflagen@zgf.de
Sabine Junginger
Tel: 069 – 94 34 46 66
E-Mail: geldauflagen@zgf.de
DE25 5001 0060 0005 1156 08
BIC: PBNKDEFF
Dies ist kein Spendenkonto!