Sie möchten sich dauerhaft und nachhaltig mit einem größeren Betrag für den Schutz der Artenvielfalt und der Wildnis engagieren? Sie möchten, dass Ihr Engagement auch noch Generationen nach Ihnen seine Wirkung zeigt?
Mit einer Zustiftung zum Kapitalstock der Förderstiftung der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt „Hilfe für die bedrohte Tierwelt“ können Sie dies erreichen. Ihre Zustiftung wird dem unantastbaren Vermögensstock der Stiftung zugeführt. Die jährlichen Erträge daraus fließen direkt in unsere weltweite Naturschutzarbeit.
Eine besondere Form der Zustiftung ist ein Namensfonds. Ab 20.000 Euro kann das eingebrachte Kapital gesondert im Vermögen dargestellt werden. Den Namen des Fonds wählt der Stifter oder die Stifterin – häufig ist dies der Familienname.
Eine Treuhandstiftung ist eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung „Hilfe für die bedrohte Tierwelt“, betreut von der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt. Im Gegensatz zu rechtlich selbständigen Stiftungen entfällt das aufwendige Genehmigungsverfahren.
Zustiftungen sind steuerlich besonders attraktiv und können zusätzlich zu Freibeträgen geltend gemacht werden.