„Der Wille des Erblassers oder der Erblasserin ist immer die oberste Prämisse“

In besten Händen. Wie die ZGF mit Nachlässen umgeht. Ein Interview mit ZGF-Testamentsvollstreckerin Susanne Frank.

09.02.2020, Sonja Steiger

Über das eigene Lebensende nachzudenken, ist keine einfache Sache. Aber die Frage “Was soll aus all dem werden, was ich besitze?“ beschäftigt immer mehr Menschen und sie setzen sich aktiv damit auseinander, wie sie  mit ihrem Erbe etwas bewegen und  Gutes tun können. Sie bedenken gemeinnützige Organisationen in ihrem  Testament – als Erben oder mit einem Vermächtnis. Auf diese Weise stellen sie sicher, dass ihr Vermögen oder Teile davon in das Engagement für etwas fließen, das ihnen wichtig war.

Im vergangenen Jahr erreichten die  Zoologische Gesellschaft Frankfurt und  ihre Förderstiftung Hilfe für die bedrohte Tierwelt so viele Nachlässe wie noch nie. Für jeden einzelnen Nachlass sind wir sehr dankbar – denn erben ist ein Privileg. Vererben hat viel mit Vertrauen zu tun, Vertrauen in den Erben oder in den Vermächtnisnehmer, dass dieser so handelt,  wie man es sich gewünscht hätte und dass er oder sie verantwortungsvoll mit dem  Erbe umgeht. All das ist uns bei der ZGF  sehr bewusst. Daher gehen wir mit allem,  was uns übertragen wird, sehr sorgsam um, folgen den Vorstellungen eines Erblassers  oder einer Erblasserin und legen die Erträge zu hundert Prozent dort im Naturschutz an,  wo es gewünscht wurde.

Susanne Frank ist Mitarbeiterin der ZGF und  zertifizierte Testamentsvollstreckerin. Seit über acht Jahren kümmert sie sich um Nachlässe und wickelt diese mit äußerster Sorgfalt ab, so als wären sie aus der eigenen Familie.

Frau Frank, kein Nachlass ist wie der andere. Wie gehen Sie vor?

Susanne Frank: Mein Kollege und ich schauen uns jeden Nachlass ganz genau an. Nach dem Vier-Augen-Prinzip bewerten wir ihn und  entscheiden, wie wir den Nachlass am besten abwickeln und was mit den Vermögenswerten passieren soll bzw. muss, sofern es  dazu testamentarische Verfügungen gibt. Das heißt auch, dass wir beispielsweise Vermächtnisse aushändigen und Pflichtteilsansprüche erfüllen. Danach leite ich dann alle notwendigen Schritte ein, natürlich mit Blick auf  den Erblasserwillen. Der Wille des Erblassers oder der Erblasserin ist immer die oberste  Prämisse. Daher ist es auch so wichtig, dass  dieser im Testament sehr genau beschrieben ist und damit von Dritten so verstanden wird, wie er gemeint war.

Wickelt die ZGF die Nachlässe vollständig ab?

Ja, wir wickeln sowohl für die ZGF als auch  für die Förderstiftung der ZGF, die Stiftung  Hilfe für die bedrohte Tierwelt, Nachlässe ab. Ist die ZGF oder die Stiftung Haupterbin und kein Testamentsvollstrecker eingesetzt, dann entstehen dafür auch keine Kosten.

Was passiert mit dem Hausrat, wenn die ZGF alleinige Erbin ist?

Gegenstände wie Möbel, Kleidung, Porzellan und so weiter, versuchen wir über unser Partner-Netzwerk einer sinnvollen Verwendung  zuzuführen. Das können dann zum Beispiel  soziale Einrichtungen sein.

Wie geht die ZGF mit Wertsachen oder Kunstgegenständen um?

Bei Wertsachen arbeiten wir mit Spezialisten und renommierten Auktionshäusern in ganz Deutschland zusammen. Bei Bedarf bitten  wir um eine ausgewiesene Expertise. Gerade bei Kunstgegenständen, Schmuck und Antiquitäten ist es hilfreich, wenn dem Nachlass eine Auflistung dieser Vermögenswerte beigefügt ist. Auch Kaufbelege und Expertisen erleichtern die erste Einschätzung erheblich.

Kann man der ZGF auch Immobilien vererben?

Aber sicher. Es kommt häufig vor, dass die  ZGF Wohnungen, Häuser oder auch landwirtschaftliche Flächen vererbt bekommt. Wir prüfen dann im Einzelfall, wie diese Immobilien am besten eingesetzt werden können. Das hängt unter anderem vom letzten Willen des Erblassers ab, aber auch von der Marktsituation vor Ort. Entweder können  Immobilien verkauft werden und der Erlös fließt in unsere Naturschutzarbeit. Oder sie können in den Bestand der ZGF oder unserer Stiftung übergehen und vermietet wer-den. Dann sichern die jährlichen Mieterlöse dauerhaft unsere Projektarbeit.

Was passiert mit Haustieren?

Natürlich kümmern wir uns auch um Haustiere. Einmal erbten wir sogar zwei betagte  Schafe. Glücklicherweise war die Nachbarin der Verstorbenen Schäferin. Sie nahm die Tiere in ihre Herde auf. So konnten sie sogar in ihrer alten Umgebung bleiben. Auch für Katzen und Hunde finden sich häufig Nachbarn oder Freunde, die die Tiere aufnehmen. Bisher ist es immer gelungen, für die Tiere ein liebevolles neues Zuhause zu finden.

Abschließend noch eine Frage, Frau Frank. Kümmert sich die ZGF denn auch um die Beisetzung und die Grabpflege?

Wenn die ZGF als Erbin eingesetzt ist, kümmern wir uns selbstverständlich um alles. Dabei ist es allerdings hilfreich, wenn ein  Erblasser uns schon zu Lebzeiten darüber informiert und uns seine Wünsche und Vorstellungen mitteilt. Dann erfüllen wir diese gerne. Beispielsweise haben wir eine Erblasserin auf ihrer letzten Reise, einer Seebestattung auf der Ostsee, begleitet. Im Trauerwald Frankfurt gibt es seit einiger Zeit einen „Baum der Freunde der ZGF“. Hier findet jeder Erblasser oder jede Erblasserin einen Platz – wenn er  oder sie das möchte. Auf keinen Fall gehören solche Angaben allerdings in ein Testament, da dieses oft erst Wochen nach der Bestattung vom Nachlassgericht eröffnet wird.

Die Fragen stellte Sonja Steiger.

Susanne Frank und ihr Kollege Florian Becker-Gitschel wickeln gemeinsam einen Nachlass ab.
Hausrat und Bücher werden wenn möglich einer sinnvollen Verwendung zugeführt und beispielsweise an soziale Einrichtungen weitergegeben.
Ist die ZGF oder die Stiftung Haupterbin und kein Testamentsvollstrecker eingesetzt, dann entstehen dafür auch keine Kosten für die Nachlassverwaltung.

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