Alles begann mit Bernhard Grzimeks TV-Auftritt „Kein Platz für wilde Tiere“. Mit seiner Aktion „Hilfe für die bedrohte Tierwelt“ setzte er eine Welle der Solidarität mit den bedrohten Tieren dieser Erde in Gang, die auch heute fortwirkt. Viele Menschen haben seither gespendet und die Zoologische Gesellschaft Frankfurt in ihrem Testament bedacht.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich über den Tod hinaus für die Tiere und die letzten Naturparadiese dieser Erde einzusetzen.
Mit einem Vermächtnis bedenken Sie die ZGF mit einem bestimmten Wert, wie beispielsweise Geld oder einer Immobilie. Ihre gesetzliche Erbin und damit Rechtsnachfolgerin ist die ZGF in diesem Fall nicht. Das können z.B. Ihre Kinder oder Enkel sein.
Setzen Sie die ZGF in Ihrem Testament als Erbin ein, so ist sie Ihre gesetzliche Rechtsnachfolgerin und übernimmt alle notwendigen Schritte: von der Beisetzung bis zur Erfüllung Ihres letzten Willens, wenn Sie dies wünschen.
Gerne senden wir Ihnen unsere Erbschaftsbroschüre mit weiteren Informationen zu. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Testamentarische Zuwendungen an die Zoologische Gesellschaft Frankfurt sind von der Erbschaftssteuer befreit und kommen vollständig dem Schutz der letzten Naturparadiese dieser Erde zugute.